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Urheberrechtsabgabe (URA) im Überblick (Gültig ab 1.1.2006): MT-Tech ist gesetzlich verpflichtet, zu jedem verkauften Scanner, Faxgerät, Kopierer, PC, Server, Notebook sowie zu jedem CD-Rohling oder digitalem Musik-Speichermedium, monatlich eine Urheberrechtsabgabe (URA) an Literar Mechana Wahrnehmungsgesellschaft für Urheberrechte GesellschaftmbH bzw. an Austro Mechana abzuführen. Diese Abgabe wird von MT-Tech an alle Inlandskunden weiter verrechnet. Unsere Verkaufspreise beinhalten den Aufschlag in Höhe der URA.
Bei allen Exporten wird die URA in Abzug gebracht, fragen Sie bitte nach unseren Exportpreisen.
Tarife und weitere Infos [Klick]
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Letztes Update ( Montag, 10 Dezember 2007 )
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